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Umgang mit dem Risiko

Für das Außengelände von Kindertagesstätten gelten Unfallkassen- und
TÜV-Bestimmungen sowie DIN-Normen. Die DIN 18034 besagt unter anderem:

"Sicherheitsmaßnahmen sind zusammen mit der Anforderung zu sehen, dass
zum Spielen ausgewiesene Flächen, abgestuft nach Altersgruppen, vor allem
eine erzieherische Funktion ausüben. Freude am Abenteuer und Bestehen
eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes sind im Rahmen kalkulierter
spielerisch-sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder nicht erkennbare
Gefahrensituationen sind zu vermeiden."
 
 
Entsprechende Erfahrungen können Kinder nicht in genormten Standardsituationen erwerben, bei denen sie keinerlei Risiken vermuten. Möglich ist dieses vielmehr in einem unregelmäßigen, sich ständig verändernden Außengelände, auf dem sie stets achtsam und auf mögliche neue Gefahren eingestellt sein müssen. So lernen Kinder Risiken richtig einzuschätzen. Vertrauen auf die eigenen Fähigkeiten und Kräfte entsteht nur in der Bewährung in Gefahrensituationen.
Bei aller Gewährleistung der Aufsichtspflicht ist es nicht die Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher, das Kind allzeit zu bewachen, sondern die Umgebung so vorzubereiten, daß es seine Kraft an überschaubaren Risiken erproben kann. Die eigenen Erfahrungen können und dürfen sie jedoch dem Kind nicht abnehmen.
Diese Überlegung gilt auch im Hinblick auf die Pflanzenauswahl. Nur die nach DIN 18034 verbotenen Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. Stachelige oder leicht gefährliche Pflanzen können als Erfahrungspflanzen durchaus einen Platz auf dem Spielplatz finden.

 

Vertrauen auf die eigenen Fähigkeiten
und Kräfte entsteht nur in der Bewährung
in Gefahren