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Umgang
mit dem Risiko
Für das
Außengelände von Kindertagesstätten gelten
Unfallkassen- und
TÜV-Bestimmungen sowie DIN-Normen. Die DIN 18034
besagt unter anderem:
"Sicherheitsmaßnahmen sind zusammen mit der
Anforderung zu sehen, dass
zum Spielen ausgewiesene Flächen, abgestuft nach
Altersgruppen, vor allem
eine erzieherische Funktion ausüben. Freude am
Abenteuer und Bestehen
eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes
sind im Rahmen kalkulierter
spielerisch-sportlicher Betätigung erwünscht.
Für Kinder nicht erkennbare
Gefahrensituationen sind zu vermeiden."
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Entsprechende
Erfahrungen können Kinder nicht in genormten
Standardsituationen erwerben, bei denen sie
keinerlei Risiken vermuten. Möglich ist dieses
vielmehr in einem unregelmäßigen, sich ständig
verändernden Außengelände, auf dem sie stets
achtsam und auf mögliche neue Gefahren
eingestellt sein müssen. So lernen Kinder
Risiken richtig einzuschätzen. Vertrauen auf die
eigenen Fähigkeiten und Kräfte entsteht nur in
der Bewährung in Gefahrensituationen.
Bei aller Gewährleistung der Aufsichtspflicht
ist es nicht die Aufgabe der Erzieherinnen und
Erzieher, das Kind allzeit zu bewachen, sondern
die Umgebung so vorzubereiten, daß es seine
Kraft an überschaubaren Risiken erproben kann.
Die eigenen Erfahrungen können und dürfen sie
jedoch dem Kind nicht abnehmen.
Diese Überlegung gilt auch im Hinblick auf die
Pflanzenauswahl. Nur die nach DIN 18034
verbotenen Pflanzen dürfen nicht verwendet
werden. Stachelige oder leicht gefährliche
Pflanzen können als Erfahrungspflanzen durchaus
einen Platz auf dem Spielplatz finden.
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Vertrauen auf die eigenen
Fähigkeiten
und Kräfte entsteht nur in der Bewährung
in Gefahren
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